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Riester - Tipps

Jeder, der die Riester-Förderung erhalten kann, sollte auch riestern. Folgende Tipps können helfen, die optimale Förderung für die eigene Altersvorsorge zu erhalten.


Riester für den Ehepartner


Unmittelbar förderberechtigt sind in erster Linie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Häufig ist es in Familien so, dass nur ein Ehepartner arbeitet, während der andere sich um Haushalt und Kindererziehung kümmert. Aber auch dieser, nicht erwerbstätige Ehepartner, kann als unmittelbar förderberechtigter Riestersparer die staatliche Zulage erhalten. Er muss keine Beiträge zahlen (kann das aber zusätzlich machen), erhält aber eine eigene Grundzulage in einen eigenen Vertrag. In der Regel sind es Hausfrauen, die diese Förderung auf jeden Fall nutzen sollten. Damit in einen solchen "Ehepartnervertrag" mehr einfliesst als nur die Grundzulage, sollten auch die Kinderzulagen in diesen Vertrag eingebracht werden. Zusätzlich sind jederzeit weitere Einzahlungen möglich, die aber nicht zusätzlich gefördert werden.

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Riestern mit 400 EUR Job


Auch Minijobber mit einem 400-Euro-Job können als unmittelbar Förderberechtigte die Riester-Förderung erhalten. Dies gilt nur, wenn sie gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dann zahlen Minijobber bis zu 19,60 Euro im Monat in die Rentenkasse, um mit ihren Rentenbeiträgen auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9% zu kommen. Sinnvoll ist das allemal, den damit profitiert man von der direkten Förderung für einen Riester-Vertrag. Desweiteren wird die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt und man sichert sich den vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (wie z. B. einen früheren Rentenbeginn, Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation, Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung).

Beispiel: Frau Mustermann arbeitet als geringfügig Beschäftigte und verdient im Monat 400 Euro. Sie hat zwei Kinder - geboren 2005 und 2008. Durch den Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit sichert sie sich über einen Riestervertrag folgende staatliche Förderung: 154 EUR Grundzulage, 185 EUR Kinderzulage für das erste Kind und 300 EUR Kinderzulage für das 2008 geborene Kind.
Für Ihre RiesterRente zahlt Frau Mustermann also einen jährl. Beitrag von 60 EUR und erhält eine jährl. Förderung von 639 EUR!



So sichern sich auch Selbständige die Riester-Förderung


Selbständige werden nicht riestergefördert. Grundsätzlich würde jeder Selbständige (ob selbst. Handwerker, Architekt, Arzt, Zahnarzt oder Apotheker) also keine Riester-Förderung erhalten. Allerdings gibt es einen kleinen Trick, mit dem auch dieser Personenkreis sich die Förderung sichern kann.

Häufig arbeitet nämlich der Ehepartner als Arbeitnehmer im Betrieb oder in der Praxis des Selbständigen - ob vollbeschäftigt oder als Minijobber. Indem der Ehepartner nun einen Riestervertrag abschliesst (als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist er förderberechtigt), sichert sich auch der Selbständige als mittelbar förderberechtigter Ehepartner die staatliche Zulage und eventuelle Steuerersparnisse.

Beispiel: Herr Mustermann ist niedergelassener Arzt mit eigener Praxis. Frau Mustermann arbeitet als geringfügig Beschäftigte in der Praxis auf Basis eines 400 Euro Jobs. Familie Mustermann hat zwei Kinder - geboren 2005 und 2008. Durch den Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit sichert sie sich über einen Riestervertrag die staatliche Förderung. Gleichzeitig kann nun Herr Mustermann einen eigenen Riestervertrag als Ehepartner abschliessen und erhält selbst auch die Riesterzulage, ohne dass er einen eigenen Beitrag einzahlen muss. Familie Mustermann erhält folgende Zulagen: 154 EUR Grundzulage Frau Mustermann, 154 EUR Grundzulage Herr Mustermann, 185 EUR Kinderzulage für das erste Kind und 300 EUR Kinderzulage für das 2008 geborene Kind.
Frau Mustermann zahlt also einen jährl. Riester-Beitrag von 60 EUR und die Familie erhält eine jährl. Förderung von 793 EUR!




Riester-Förderung für die Pflege von Verwandten


Wenn für die Pflege von Angehörigen über die Pflegeversicherung die eigenen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden, ist man auch riesterförderberechtigt. Die Höhe des Beitrages hängt vom Bruttoverdienst ab. Hat man nichts verdient, muss man lediglich die 60 EUR jählichen Sockelbeitrag zahlen und erhält dafür die volle Grundzulage in Höhe von 154 EUR.


Auch dieser Personenkreis ist Riester-förderberechtigt


Häufig herrscht Unklarheit über die Förderberechtigung, wenn man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Beamter ist. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Lebens-Situationen, die die Riester-Förderung ermöglichen - in der Regel zu einem sehr niedrigen Beitrag, bzw. nur dem Sockelbeitrag von 60 EUR jährlich.

Förderberechtigt sind:

- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen
- Auszubildende
- Mütter und Väter in Elternzeit bzw. 3jähriger Kindererziehungszeit
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Erwerbsunfähigkeitsrentner
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Landwirte und ihre Ehepartner, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Bezieher von Verletztengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld nach Arbeitslosenhilfe, Vorruhestandsgeld, Versorgungskrankengeld
- Grenzgänger die in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten
- arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- Beschäftigte im Niedriglohnbereich (400 EUR Job mit Verzicht auf Sozialversicherungsbefreiung und Minijobs mit einem Verdienst über 400 EUR und bis 800 EUR pro Monat)






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